Herzlich willkommen bei Flexo Handlauf! Unser Unternehmen hat sich als Fachbetrieb auf die Nachrüstung von Handläufen im Gebäudebestand spezialisiert. Wir haben ein System entwickelt, das optisch und technisch an jede Treppe passt, allen Normen entspricht und trotzdem ein schönes Gestaltungselement ist. Damit möglichst viele davon profitieren können, steht bei der Entwicklung unserer Produkte immer der Mensch im Vordergrund. DER MENSCH IST UNSER MASSSTAB. Normgerechte Handläufe bringen Sicherheit und sind ein schmückendes Element für alle Häuser. Flexo Handläufe sind gesetzeskonform in der Schweiz nach den SIA-Normen 358 und 500 sowie nach der VSS SN 640 238. In Deutschland erfüllen Flexo Handläufe die Anforderungen nach DIN 18065 bzw. 18040. Gesetze und Verordnungen, Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, Regelungen des Arbeitsschutzes und Normen regeln die Notwen- digkeit von Handläufen an Treppen. Unsere Handläufe erfüllen Vorgaben von bfu und suva, werden von der Schweizer Interessenvereinigung Treppensicherheit (www.treppensicherheit.ch) und vom Deutschen Institut für Treppensicherheit (www.treppensicherheit.de) empfohlen und sind tausendfach bewährt. Flexo Handläufe sind patentiert und werden nur von qualifizierten Mitarbeitern montiert. Grundsätzlich sind in der Schweiz an allen Treppen ab 5 Steigungen und in Deutschland ab 3–5 Stufen Handläufe anzubringen, egal ob im Gebäude oder im Freien, sofern nicht strengere Auflagen bereits einen Handlauf bei weniger Stufen vorschreiben. In Gebäuden mit Publikums- verkehr, also in öffentlich zugänglichen Gebäuden, müssen bereits ab 2 Stufen auf beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Dies gilt auch in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, die nicht stufenlos erreichbar sind sowie bei Fluchttreppen. Im privaten Haus empfehlen Ärzte, Gerontologen, Versicherungen, die bfu, die Terz-Stiftung und die Sozial- und Behindertenverbände, den Handlauf möglichst an der Breitseite der Stufen – bei älteren und behinderten Menschen den beidseitigen Handlauf. Der äussere Handlauf (Wandhandlauf) muss durchgehend auch über Podeste und Fensteröffnungen ausgeführt werden, sowie 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und 30 cm nach der letzten Stufe enden. Dazu griffsicher, umgreifbar, kontrastreich zur Wand und handwarm sein. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Auszüge aus den Normen zu. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt oder informieren Sie sich bei Sach- verständigen für barrierefreies Bauen sowie unter www.treppensicherheit.ch oder www.treppensicherheit.de Aber nicht nur wegen der Normen und Gesetze, sondern in erster Linie um der Menschen willen sollen sichere Handläufe vorhanden sein. Auch weil sie einfach schön sind, werden Flexo Handläufe oftmals gewählt. Bei Pflegegrad können in Deutschland finanzielle Zuschüsse bis 4000 Euro für Massnahmen zur Verbesserung des Wohnumfel- des des Pflegebedürftigen gewährt werden. In der Schweiz werden die Kosten für einen Handlauf oftmals von der IV bezahlt, wenn damit auch die selbständige Lebensführung ermöglicht wird. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Wir freuen uns darauf. Ihr Flexo-Handlauf-Team